Erstellen Sie hier mit Hilfe unseres kostenlosen Generators eine Kündigungsschutzklage. Sie erhalten eine angepasste Textvorlage, die Sie bei Ihrem Arbeitsgericht einreichen können.
Für wen ist dieses Angebot?
Der Klagengenerator richtet sich an Arbeitnehmer,
- ohne Rechtsschutzversicherung
- mit niedrigem Bruttolohn (z.B. aufgrund Teilzeittätigkeit)
- die keine Prozesskostenhilfe erhalten und nicht selbst zur Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht gehen können oder wollen
Wenn die Kosten eines Rechtsanwalts in keinem sinnvollen wirtschaftlichen Verhältnis zum möglichen Erfolg stehen, dann können Sie mit unserem Generator trotzdem Kündigungsschutz geltend machen.
So einfach geht´s:
- Wir fragen die Daten ab, die in eine Kündigungsschutzklage aufgenommen werden müssen. Ihren Namen und Anschrift müssen Sie hier nicht angeben. Unser Generator arbeitet anonym und datenschutzkonform.
- Unser KI-Generator erstellt aus Ihren Daten und unserem Know How einen Klagetext. Den Text können Sie per Copy + Paste in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen. Dort können Sie Namen und Anschrift ergänzen.
- Sie gehen noch mal unsere Checkliste durch, beachten unsere Hinweise, drucken die fertige Klage aus, und schicken sie an das Arbeitsgericht.
Das sollten Sie beachten:
Wenn Sie Rechtsschutz haben und die Verhandlung einer Abfindung ansteht, sollten Sie keinesfalls auf individuelle Beratung verzichten. Rufen Sie einfach unsere kostenlose Hotline an! In der Regel haben Sie sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht am Telefon.
Es handelt sich hier nicht um individuelle Rechtsberatung. Bitte beachten Sie die FAQ unten.
FAQ:
Was bedeutet der Streitwert in einem Kündigungsschutzprozess?
Der Streitwert ist die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten.
In Kündigungsschutzverfahren wird er in der Regel mit drei Bruttomonatsgehältern angesetzt.
Beispiel: Bei einem Monatsgehalt von 3.000 € beträgt der Streitwert 9.000 €.
➡ Achtung: Der Streitwert bestimmt nicht die Höhe eines möglichen Abfindungsanspruchs.
Wer trägt die Anwaltskosten eines Kündigungsschutzprozesses?
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Kosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das bedeutet: Auch wenn Sie gewinnen, müssen Sie die Kosten Ihres Anwalts selbst zahlen. Eine Ausnahme gibt es, wenn Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt wurde (siehe nächste Frage).
Was für Gerichtskosten fallen für eine Kündigungsschutzklage an?
In der Regel ist das Verfahren beim Arbeitsgericht kostenlos. Das liegt daran, dass meist ein Vergleich geschlossen wird, und dann in der ersten Instanz keine Gerichtskosten anfallen.
Wenn doch ein Urteil ergeht, fallen Kosten an, allerdings geringer als bei anderen Gerichten. Hier finden Sie einen Kostenrechner.
Kann ich Prozesskostenhilfe (PKH) für die Klage beantragen?
Ja, falls Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, können Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen.
Das Gericht prüft dabei Ihre finanziellen Verhältnisse und die Erfolgsaussichten Ihrer Klage.
➡ Das Formular für den PKH-Antrag gibt es hier:
PKH-Formular der Justiz
Falls PKH gewährt wird, übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise.
PKH kann mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt werden.
Was kostet ein Rechtsanwalt für eine Kündigungsschutzklage?
Die Kosten für einen Rechtsanwalt richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und basieren auf dem Streitwert.
➡ Tipp: Nutzen Sie den offiziellen Kostenrechner des Arbeitsgerichts Hamm, um die Anwaltskosten zu berechnen:
🔗 Zum Kostenrechner
Welche Frist gilt für die Kündigungsschutzklage?
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Achtung: Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als rechtmäßig, selbst wenn sie eigentlich unwirksam wäre.
Falls die Frist knapp wird, kann die Klage zunächst per Fax eingereicht werden – das Original muss dann nachgereicht werden.
Entscheidend ist der Eingang beim Gericht, nicht der Poststempel!
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung, wenn ich gekündigt werde?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in Deutschland nicht automatisch.
Abfindungen werden häufig im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht vereinbart.
Alternativ kann ein Sozialplan oder eine betriebsbedingte Kündigung mit Abfindungsangebot (§ 1a KSchG) bestehen.
Eine Richtgröße ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, dies ist aber Verhandlungssache.
Die Höhe einer Abfindung hängt von vielen Faktoren, der Erfahrung und dem Geschick des Verhandlers ab. Rufen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern!
Was passiert nach der Einreichung der Klage?
Das Gericht lädt zur Güteverhandlung ein (meist innerhalb von 2–6 Wochen). In der Güteverhandlung prüft das Gericht, ob eine Einigung (z. B. Abfindung) möglich ist. Falls keine Einigung erfolgt, folgt die Hauptverhandlung. Nach einem Urteil kann die unterlegene Partei Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen.
Wo kann ich anrufen, falls ich doch anwaltliche Beratung brauche?
Wir betreiben eine bundesweite Hotline für Arbeitnehmer in Kündigungssituationen. Wir beraten und Vertreten Bundesweit Arbeitnehmer und unterstützen Sie bei Abfindungsverhandlungen und Kündigungsschutzprozessen.
Wo finde ich ein kostenloses Muster für eine Kündigungsschutzklage?
Auf Klagengenerator.de erhalten Sie ein auf Ihren Angaben basierendes kostenloses Muster einer Kündigungsschutzklage. Sie können dieses Muster direkt verwenden und die Klage einreichen. Unser Klagengenerator verarbeitet Ihre Angaben und unsere anwaltlich geprüften Textvorlagen.